Bewilligungsverfahren

Anlauf- und Auskunftsstelle ist die Gemeindeverwaltung am Veranstaltungsort. Sie gibt Auskunft über das Vorgehen beim Bewilligungsverfahren und über die Bewilligungskriterien. Erfahrungsgemäss kann Ihnen die Bewilligungsbehörde auch Ratschläge geben, die einen gewissen Schutz vor Unannehmlichkeiten bieten. Die Gesuche sind immer bei der Standortgemeinde der Veranstaltung einzureichen. Je früher Sie die Standortgemeinde kontaktieren, desto besser. Je nach Art und Grösse der Veranstaltung müssen Sie unter Umständen ausführliche Konzepte einreichen sowie verschiedene Bewilligungen einholen.