Kantonale Gesetze
Im Kanton Schwyz gelten gemäss Gastgewerbegesetz (GGG vom 10. September 1997) folgende Bestimmungen:
Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke
Verboten ist bei den gastgewerblichen Tätigkeiten wie beim Handel die Abgabe von
-
- alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren
- Spirituosen oder verdünnten alkoholischen Getränken auf der Basis von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren
- alkoholischen Getränken an offensichtlich Betrunkene
- alkoholischen Getränken mittels Automaten
(Art. 3 GGG)
Nachstehend eine Übersicht, welche die Jugendschutzbestimmungen veranschaulicht:
Alter | Kein Verkauf | Verkauf und Abgabe |
Bis 16 | Alkohol | |
16 und 17 | Spirituosen | vergorene Getränke (Bier und Wein) |
Ab 18 | Spirituosen |
Bewilligungsarten
Die Bewilligung kann zum Schutz der Gesundheit und der Jugend oder zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit mit Auflagen verbunden und an Bedingungen geknüpft werden. (Art. 5 Abs. 4 GGG)
Gastgewerbegesetz GGG