KANTON SCHWYZ

Organisieren Sie demnächst ein Fest oder einen Event? Möchten Sie Ihr Personal oder Ihre freiwilligen Helferinnen und Helfer schulen? Benötigen Sie Jugendschutzmaterialien? Hier finden Sie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des Jugendschutzes an Ihrer Veranstaltung / in Ihrem Betrieb!
Der Jugendschutz ist für Sie als Veranstaltende, Gastrobetrieb oder Detailhandel neben der Personalplanung, der Programmgestaltung, der Sicherheit, der Verpflegung etc. ein wichtiges Thema. Denn der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige bzw. an unter 18-Jährige, ebenso wie der Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten an unter 18-Jährige ist verboten und kann bestraft werden.

Wieso braucht es den Jugendschutz?
Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Deshalb braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Konsum von Alkohol, Tabak und Nikotin schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol, Tabak und Nikotin. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit.

Wer trägt Verantwortung?
Der Verkauf von Alkohol sowie Tabak- und Nikotinprodukten an Jugendliche ist strafbar, der Konsum durch Jugendliche aber nicht. Jugendliche können ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und auch mögliche Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht richtig abschätzen. Deshalb können sie noch nicht vollumfänglich für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Zudem spielt sich der Suchtmittelkonsum bei Jugendlichen praktisch ausschliesslich in der Freizeit und im Ausgang ab. Dort haben Erziehungsberechtigte wenig Einfluss. Es ist also wichtig, dass Erwachsene den Jugendlichen bei einem Kaufversuch Grenzen setzen und die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernehmen.