Bewilligungsverfahren
Anlauf- und Auskunftsstelle für eine „Bewilligung Gelegenheitswirtschaft“ ist die Gemeindeverwaltung am Veranstaltungsort. Die Gemeindeverwaltung gibt Auskunft über das Vorgehen beim Bewilligungsverfahren und über die Bewilligungskriterien. Die Gesuche sind immer bei der Standortgemeinde der Veranstaltung einzureichen. Je früher Sie die Standortgemeinde kontaktieren, desto besser: Je nach Art und Konzept der Veranstaltung benötigen Sie vielleicht verschiedene Bewilligungen. Das Bewilligungsverfahren braucht seine Zeit.
Im Leitfaden für Veranstaltende zur Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen (4.36 MB) gibt es eine Konzeptvorlage (488 KB) für Anlässe (der Leitfaden kann in gedruckter Form im Shop gratis bestellt werden).
Links zu den Gemeinden: