KANTON OBWALDEN

ORGANISIEREN SIE DEMNÄCHST EIN FEST ODER EINEN EVENT? BENÖTIGEN SIE JUGENDSCHUTZMATERIALIEN?

HIER FINDEN SIE UNTERSTÜTZUNG BEI DER PLANUNG UND UMSETZUNG DES JUGENSCHUTZES AN IHRER VERANSTALTUNG ODER IN IHREM BETRIEB.

Der Jugendschutz ist für Sie als Festveranstaltende und Gastronomie- oder Detailhandelsbetrieb ein zu beachtendes Thema. Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige bzw. an unter 18-Jährige sowie der Verkauf von Tabakprodukten an unter 18-Jährige ist verboten und kann bestraft werden.

Auf dieser Website finden Sie Informationen und Beratungsangebote und im Shop können Sie Jugendschutzmaterial bestellen.

Wieso braucht es den Jugendschutz?
Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Darum braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkohol- und Tabakkonsum schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol und Tabak. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln aneignen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit. Daher ist Jugendschutz ein ernst zu nehmendes Thema.

Wer trägt die Verantwortung?
Der Verkauf und die Weitergabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche ist strafbar, der Konsum aber nicht. Zudem können Jugendliche ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und allfällige Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht angemessen abschätzen. Somit können sie noch nicht vollumfänglich für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Junge Menschen konsumieren Alkohol und Tabak hauptsächlich in der Freizeit und im Ausgang. Dort, wo Erziehungsberechtigte wenig Einfluss haben. Es ist also wichtig, dass Erwachsene bei einem Kaufversuch von Alkohol oder Tabak den Jugendlichen Grenzen setzen und die Festveranstaltenden, Gastronomie- oder Detailhandelsbetriebe die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernehmen.