Handel mit alkoholischen Getränken
Gemäss Gastgewerbegesetz bedarf einer Bewilligung, wer einen Kleinhandel mit gebrannten Wassern betreibt. Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein und die Voraussetzungen für die einwandfreie Führung des Betriebs erfüllen.
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