Gastwirtschaftsbewilligung
Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung (Gastgewerbegesetz). Für den Erwerb einer Gastwirtschaftsbewilligung ist die Gemeindebehörde zuständig.
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