Bewilligung

Der Handel und Verkauf von alkoholischen Getränken sowie das Führen eines Gastgewerbebetriebes oder Imbisstandes ist im Kanton Nidwalden bewilligungs- und abgabepflichtig. Das Arbeitsamt des Kantons Nidwalden gibt Auskunft über das Vorgehen beim Bewilligungsverfahren und über die Bewilligungskriterien.

Hinweis:
Die Bewilligungsinhaber sind zuständig für die geeignete Jugendschutz-Ausbildung des Verkaufspersonals. Wurde diese durchgeführt und das Wissen regelmässig überprüft, sind die Bewilligungsinhaber bei einem Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche entlastet. Können sie dies nicht nachweisen, machen sie sich ebenfalls strafbar.