KANTON NIDWALDEN

Organisieren Sie demnächst ein Fest oder einen Event? Möchten Sie Ihr Personal oder Ihre freiwilligen Helferinnen und Helfer schulen? Benötigen Sie Jugendschutzmaterialien?
Auf dieser Webseite finden Sie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des Jugendschutzes an Ihrer Veranstaltung / in Ihrem Betrieb. Der Jugendschutz ist für Sie als Veranstaltende, Gastrobetrieb oder Detailhandel neben der Personalplanung, der Programmgestaltung, der Sicherheit, der Verpflegung etc. ein wichtiges Thema. Denn der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige bzw. an unter 18-Jährige und der Verkauf von Tabak an unter 18-Jährige ist verboten und kann bestraft werden. Informationen für einen erfolgreichen Jugendschutz finden Sie zudem in der Broschüre „Sorry, aber du bist zu jung…“

Wieso braucht es den Jugendschutz?
Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Deshalb braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkohol- und Tabakkonsum schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol und Tabak. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit.

Wer trägt Verantwortung?
Der Verkauf und die Weitergabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche ist strafbar, der Konsum durch Jugendlichen aber nicht. Es ist wichtig, dass Erwachsene bei einem Kaufversuch von Alkohol und Tabak Jugendlichen Grenzen setzen und Gastrobetriebe / Detailhandel / Veranstaltende die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernehmen.