Kantonale Gesetze

Die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen sind Bestandteil schweizerischer und kantonaler Gesetze und Verordnungen.

Alkohol – Gastgewerbegesetz vom 21.11.2018 (GGG)

Art. 25 (GGG) – Jugendschutz

1 Jugendliche unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen oder mit Bewilligung der Eltern in Gastwirtschaften geduldet werden.

2Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet sind, dürfen in den Gastwirtschaften nach 22.00 Uhr nicht geduldet werden.

Art. 26 (GGG) – Alkoholfreie Getränke

1 In gastgewerblichen Betrieben mit Alkoholausschank sind mindestens drei alkoholfreie Getränke günstiger anzubieten, als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge

Art. 27 (GGG) – Alkoholabgabeverbot

1 Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an offensichtlich Betrunkene oder offensichtlich unter Drogen stehende Personen sowie an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

2 Die Abgabe gebrannter Wasser oder verdünnter alkoholhaltiger Getränke auf der Basis von gebrannten Wassern ist an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
3 Das Abgabeverbot für gebrannte Wasser auf allgemein zugänglichen Strassen und Plätzen gemäss Art. 41 Abs. 1 lit. b des Alkoholgesetzes[10] gilt nicht, wenn dieses durch die Bewilligung für den Umschwung des Gastgewerbebetriebes aufgehoben wird

Art. 33 (GGG) – Alkoholabgabeverbot

4 Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke mittels öffentlich zugänglicher Automaten ist verboten.

Im Bundesrecht ergänzende kantonale Bestimmungen sowie die entsprechenden Gesetzeshinweise zu weiteren Themenbereichen im Bereich Alkohol sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit zu finden.

Tabak – Gesundheitsgesetz vom 30.05. 2007 (GesG)

Art. 72* (GesG) – Verkauf von Tabak

1 Es ist verboten, Tabak und Tabakerzeugnisse zu verkaufen:

  1. an Personen unter 18 Jahren
  2. durch Automaten

2 Vom Verbot ausgenommen sind Automaten, bei denen geeignete Massnahmen den Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausschliessen.

Im Bundesrecht ergänzende kantonale Bestimmungen sowie die entsprechenden Gesetzeshinweise zu weiteren Themenbereichen im Bereich Tabak sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit zu finden.