Bewilligung
Der Handel und Verkauf von alkoholischen Getränken sowie das Führen eines Gastgewerbebetriebes oder Imbisstandes ist im Kanton Nidwalden bewilligungs- und abgabepflichtig. Das Arbeitsamt des Kantons Nidwalden gibt Auskunft über das Vorgehen beim Bewilligungsverfahren und über die Bewilligungskriterien.











