Kantonale Gesetze

Kantonale Jugendschutzbestimmungen zu Alkohol

Auflage Regelung Bemerkung
Abgabeverbot Bier, Wein ja bis 16
Abgabeverbot Spirituosen ja bis 18
Sirupartikel nein
Zeitliche Einschränkungen nein
Örtliche Einschränkungen nein Regelung nur bei Automaten
Sondergewerbesteuer nein
Werbeeinschränkung teilweise nur Verbot bei Plakaten, welche vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind
Besondere Jugendschutzbestimmungen keine
Unangekündigte Testkäufe teilweise werden durchgeführt
Weitergabeverbot keine Regelung auch nicht durch Eltern

Ein nationaler Überblick über die kantonalen Gesetzgebungen finden Sie hier.

 

Kantonale Jugendschutzbestimmungen zu Tabak

Schutz vor Passivrauchen Einschränkung der Tabakwerbung Abgabeverbot an Jugendliche: Alterslimite
Keine weitergehende Regelungen als BG Werbeeinschränkung im öffentlichen Raum seit 1.3.2010 Alter < 18 seit 1.3.2010

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