Kantonale Gesetze

KANTONALE JUGENDSCHUTZBESTIMMUNGEN ZU ALKOHOL

AuflageRegelungBemerkung
Abgabeverbot Bier, Weinjabis 16
Abgabeverbot Spirituosenjabis 18
Sirupartikelnein
Zeitliche Einschränkungennein
Örtliche EinschränkungenneinRegelung nur bei Automaten
Sondergewerbesteuernein
Werbeeinschränkungteilweisenur Verbot bei Plakaten, welche vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind
Besondere Jugendschutzbestimmungenkeine
Unangekündigte Testkäufeteilweisewerden durchgeführt
Weitergabeverbotkeine Regelungauch nicht durch Eltern

Ein nationaler Überblick über die kantonalen Gesetzgebungen finden Sie hier.

TABAK- UND NIKOTINGESETZGEBUNG

Das Tabakproduktegesetz und die Tabakprodukteverordnung gelten seit dem 1. Oktober 2024 auf nationaler Ebene. Im Tabakproduktegesetz und der Tabakprodukteverordnung werden Verkaufs- und Werbevorschriften wie auch Meldepflichte für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten festgehalten. Die Kantone können im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring strengere Regeln erlassen als sie das Bundesgesetz vorsieht. Für Informationen über die neuen gesetzlichen Bestimmungen Verweisen wir aktuell auf das Bundesgesetz.