Bewilligungsverfahren

In Uri ist der Verkauf von alkoholischen Getränken in jedem Ladenlokal bewilligungspflichtig.

Gesuche um eine Bewilligung sind zwei Monate vor der Betriebseröffnung oder -übernahme schriftlich einzureichen und können beim Amt für Arbeit und Migration beantragt werden.

Der Verkauf von Tabak ist nicht bewilligungspflichtig.