Gastgewerbe und Gewerbepolizei
Gastwirtschaftsbewilligung & Handel mit Alkoholischen Getränken
Sobald Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, Gäste gewerbsmässig beherbergt oder mit alkoholischen Getränken Handel betrieben wird, ist eine entsprechende Bewilligung nötig.
- Einzelanlässe
- Getränkehandel
- Restaurations- und Beherbergungsbetriebe
- Verpflegungsstand
- Vereinslokale
- Wirteprüfung
Entsprechende Informationen und Downloads für das Gastgewerbe finden Sie hier: