Gastgewerbe und Gewerbepolizei

Gastwirtschaftsbewilligung & Handel mit Alkoholischen Getränken

Sobald Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, Gäste gewerbsmässig beherbergt oder mit alkoholischen Getränken Handel betrieben wird, ist eine entsprechende Bewilligung nötig.

  • Einzelanlässe
  • Getränkehandel
  • Restaurations- und Beherbergungsbetriebe
  • Verpflegungsstand
  • Vereinslokale
  • Wirteprüfung

Entsprechende Informationen und Downloads für das Gastgewerbe finden Sie hier: