HERZLICH WILLKOMMEN AUF DER JUGENDSCHUTZPLATTFORM DER ZENTRALSCHWEIZER KANTONE.
Die Zentralschweizer Kantone informieren und beraten zum Thema Jugendschutz in den Bereichen Alkohol sowie Tabak- und Nikotinprodukte. Gerne unterstützen wir Sie als Veranstaltende, Gastrobetrieb oder Detailhandel bei der Planung und Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
Seit dem 1. Oktober 2024 sind das „Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten“ sowie die „Tabakprodukteverordnung“ in Kraft und regeln den Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten. Als eine wichtige Neuerung gilt für diese Produkte schweizweit ein einheitliches Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
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