Veranstaltungen planen

Wenn Sie an Ihrer Veranstaltung eine Festwirtschaft planen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Bewilligungsbehörde (Gemeinde) auf. Diese gibt Auskunft über das Bewilligungsverfahren sowie die Bewilligungskriterien und gibt Ihnen die nötigen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die kantonale Bewilligung mindestens drei Wochen vor Abhaltung ihrer geplanten Veranstaltung an die Luzerner Gastgewerbe- und Gewerbepolizei

Folgende Dokumente für Einzelanlässe helfen Ihnen dabei:

Jugendschutzbestimmungen: Machen Sie sich Gedanken, wie Sie die Jugendschutzbestimmungen an Ihrer Veranstaltung umsetzen möchten. Die Checkliste Jugendschutz hilft Ihnen dabei:

Jugendschutzmaterial

Lernen Sie alles Wichtige über den Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten