Kantonale Gesetze
Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschliessend und bildet lediglich die wichtigsten Punkte ab. Im Zweifelsfall ist immer das Gesetz zu konsultieren – es wird keine Haftung für die hier aufgelisteten Punkte übernommen.
1. ALKOHOLGESETZGEBUNG
Für eine umfassende Übersicht zur Alkoholgesetzgebung im Kanton Luzern können Sie das „Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht“ (Gastgewerbegesetz, GaG) konsultieren. Dieses regelt unter anderem die Abgabe von alkoholischen Getränken und enthält spezifische Bestimmungen zum Jugendschutz.
Jugendschutz:
- Die Abgabe und der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren sind verboten.
- An Jugendliche unter 18 Jahren sind die Abgabe und der Ausschank von gebrannten Wassern oder verdünnten alkoholhaltigen Getränken auf der Basis von gebrannten Wassern verboten.
Getränkeabgabeverbot
- Mit alkoholischen Getränken dürfen nicht bewirtet werden
a. offensichtlich Betrunkene
b. Personen, die als alkoholkrank bekannt sind - Ausserhalb von bewilligten Räumen gastgewerblicher Betriebe ist der Verkauf alkoholischer Getränke mittels Automaten untersagt.
Alkoholfreie Getränke (Sirupartikel)
- In gastgewerblichen Betrieben mit Alkoholausschank sind mindestens drei alkoholfreie Getränke preisgünstiger anzubieten als die gleiche Menge des billigsten alkoholhaltigen Getränks.
Testkäufe:
- Die zuständige Behörde kann Testkäufe vornehmen oder vornehmen lassen. Sie arbeitet dazu mit Fachstellen des Jugendschutzes zusammen. Die Kosten trägt der Kanton.
Gastgewerbegesetz (GaG): Art. 17 Abs. 1 und 2; Art. 18 Abs. 1 und 2; Art. 19; Art. 17 Abs. 3
2. TABAK- UND NIKOTINGESETZGEBUNG
Das Tabakproduktegesetz und die Tabakprodukteverordnung gelten seit dem 1. Oktober 2024 auf nationales Ebene. Im Tabakproduktegesetz und der Tabakprodukteverordnung werden Verkaufs- und Werbevorschriften wie auch Meldepflichte für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten festgehalten. Die Kantone können im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring strengere Regeln erlassen als sie das Bundesgesetz vorsieht. Für Informationen über die neuen gesetzlichen Bestimmungen Verweisen wir aktuell auf das Bundesgesetz.